Schularzt

Obligatorischer schulärztlicher Untersuch

Gemäss Volksschulgesetz sind die Gemeinden verpflichtet, die Schülerinnen und Schüler im Kindergarten, in der 5. Primarklasse und in der 2. Sekundarklasse schulärztlich untersuchen zu lassen. Auf der Kindergartenstufe ist die Untersuchung bei der Privatärztin oder dem Privatarzt vorgesehen. In der 5. Primarklasse und auf der Sekundarstufe findet die schulärztliche Untersuchung in der Regel durch die Schulärztin oder den Schularzt statt. Es steht den Eltern aber frei, die Untersuchung auf eigene Kosten bei einer Privatärztin oder einem Privatarzt durchführen zu lassen.

Die schulärztlichen Untersuchungen werden in Fehraltorf durch die Praxis MediC Fehraltorf AG (Primarstufe) sowie die Praxis GIZ AG (Sekundarstufe) durchgeführt. 

Der schulärztliche Untersuch erfolgt in Fehraltorf nicht klassenweise, sondern auf eigene Initiative – die Eltern werden jedoch vorgängig mit einem Schreiben über den Ablauf informiert.

 

Kontakte

Schularztpraxis Primarstufe
MediC Fehraltorf AG
Im Baumgarten 1
8320 Fehraltorf
Tel. 044 955 00 88
Website

 

Schularztpraxis Sekundarstufe
GIZ AG
Kirchgasse 1
8320 Fehraltorf
Tel. 044 954 15 54
Website

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Broschüre Gesundheitsvorsorge in der Schule.pdf (PDF, 280.47 kB) Download 0 Broschüre Gesundheitsvorsorge in der Schule.pdf