Schulzahnarzt

Obligatorischer schulzahnärztlicher Untersuch

Gemäss Verordnung über die Schul- und VolkszahnpflegeExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. müssen die Zähne der Schülerinnen und Schüler einmal jährlich durch einen Zahnarzt untersucht werden. Diese Untersuchung ist obligatorisch. Die Kosten für den Untersuch werden von der Schule Fehraltorf übernommen.

Im Herbst erhalten alle Familien von ihren Klassenlehrpersonen ein Informationsschreiben. Dabei muss gewählt werden, ob der Untersuch klassenweise durch die Schule organisiert bei einem unserer Schulzahnärzte oder durch die Eltern organisiert beim Privatzahnarzt erfolgen soll. Der Talon muss der Klassenlehrperson abgegeben werden.

Untersuch beim Schulzahnarzt (Organisation durch die Schule)

Der zahnärztliche Untersuch in einer der beiden Schulzahnarztpraxen (Herr Dr. Müller / Frau Dr. Dubiel) erfolgt jeweils klassenweise während der Unterrichtszeit in Begleitung der Lehrperson im Frühjahr. Aus organisatorischen Gründen kann nicht gewählt werden, von welchem der beiden Zahnärzte das Kind untersucht wird. In der 2. Sekundarstufe werden jeweils zwei Bissflügel-Röntgenaufnahmen erstellt, welche den Eltern zusammen mit dem Befundblatt zugestellt werden.

Unsere Schulzahnärzte

Dr. med. dent. Aida A. Dubiel
Neugrundstrasse 2
8320 Fehraltorf
Tel. 044 954 17 72 
 

Dr. med. dent. Stephan Müller
Kempttalstrasse 79
8320 Fehraltorf
Tel. 044 956 50 15
WebsiteExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Untersuch beim Privatzahnarzt (Organisation durch die Eltern)

Die Eltern haben auch die Möglichkeit, ihr Kind von ihrem Privatzahnarzt untersuchen zu lassen. Die entsprechenden Kosten für eine erste Befundaufnahme und für die Röntgenbilder in der 2. Sekundarstufe werden nach festgesetztem Tarif von der Schule Fehraltorf zurückerstattet (CHF 48.80 für Befundaufnahme und CHF 38.40 für Röntgenbilder, Stand 2026). Dafür senden die Eltern das vollständig ausgefüllte Formular "Bestätigung Schulzahnuntersuch" an die Schulverwaltung. Es kann sein, dass der Privatzahnarzt einen höheren Tarif verrechnet. Die Differenz geht zu Lasten der Eltern.

Beiträge zu Behandlungskosten

Bei Schülerinnen und Schülern, welche Anspruch auf Verbilligung der Krankenkassenprämien haben, leistet die Schule auf Gesuch der Eltern hin einen Beitrag an die Behandlungskosten (inklusive kieferorthopädische Behandlung). Dieser beträgt 30 % vom Restbetrag, den die Krankenkasse nicht übernimmt, jedoch jährlich höchstens CHF 200.00 pro Kind. Eltern reichen das Gesuch mit folgenden Unterlagen ein:

  • Zahnarztrechnung
  • Krankenkassenabrechnung (oder ablehnender Entscheid)
  • aktuelle Krankenkassenversicherungspolice oder SVA-Verfügung zur Prämienverbilligung

Die Kostenbeteiligung wird verweigert, wenn die jährliche obligatorische Untersuchung mehr als einmal versäumt wurde. Beiträge können nur für zahnärztliche Behandlungen im aktuellen und vergangenen Schuljahr beantragt werden.

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