Obligatorischer schulärztlicher Untersuch

Gemäss Volksschulgesetz sind die Gemeinden verpflichtet, die Schülerinnen und Schüler im Kindergarten, in der 5. Primarklasse und in der 2. Sekundarklasse schulärztlich untersuchen zu lassen. Auf der Kindergartenstufe ist die Untersuchung bei der Privatärztin oder dem Privatarzt vorgesehen. In der 5. Primarklasse und auf der Sekundarstufe findet die schulärztliche Untersuchung in der Regel durch die Schulärztin oder den Schularzt statt. Es steht den Eltern aber frei, die Untersuchung auf eigene Kosten bei einer Privatärztin oder einem Privatarzt durchführen zu lassen.

Die schulärztlichen Untersuchungen werden in Fehraltorf durch Dr. med. Thomas Zogg (Primarstufe) sowie Dres. med. Renata Schuler und Bettina Naef (Sekundarstufe) durchgeführt. 

Der schulärztliche Untersuch erfolgt in Fehraltorf nicht klassenweise, sondern auf eigene Initiative – die Eltern werden jedoch vorgängig mit einem Schreiben auf den genauen Ablauf aufmerksam gemacht.

Schularzt Primarstufe

Dr. med. Thomas Zogg
Im Baumgarten 1
8320 Fehraltorf
044 955 00 88   Website

Schulärztinnen Sekundarstufe

Dres. med. Renata Schuler und Bettina Naef
Kirchgasse 1
8320 Fehraltorf
044 954 15 54   Website

Formulare

Die Bestätigung für den Untersuch beim Privatarzt finden Sie unter Downloads.