Kindergartenstufe - Allgemeine Informationen

Die Gemeinde Fehraltorf führt den kantonal geregelten, obligatorischen und unentgeltlichen zweijährigen Kindergarten.

Der Kindergarten dient mit einer harmonischen Förderung der Kinder in geistiger, seelischer und körperlicher Hinsicht der Unterstützung und Ergänzung der Erziehung im Elternhaus und der sorgfältigen Vorbereitung auf den Eintritt in die Primarstufe.

Der Kindergarten steht Kindern offen, welche das 4. Altersjahr vollendet haben (Stichtag ist der 30. April). Vorzeitige Aufnahmen in den Kindergarten können auf Gesuch hin durch die Schulpflege bewilligt werden. Dazu muss das 4. Altersjahr bis spätestens 31. Juli vollendet sein.
Allfällige Rückstellungen um ein Jahr können ebenfalls bei der Schulpflege beantragt werden. Die Schulpflege kann in beiden Fällen (vorzeitige Aufnahme oder Rückstellung) Fachpersonen beiziehen.

Alle Eltern von Kindern, die kindergartenpflichtig werden, erhalten zu gegebener Zeit automatisch von der Schulverwaltung ein Anmeldeformular.

 

  • Bilder der Kindergärten: Obermüli, Mettlen, Heiget